Abstrakte normenkontrolle was ist das


Normenkontrolle ist die gerichtliche Prüfung der Vereinbarkeit eines Rechtssatzes mit dem Grundgesetz. Nur das BVerfG darf feststellen, dass ein Gesetz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Wenn ein anderes Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig hält und es deshalb nicht anwenden will, muss es zuvor die Entscheidung des BVerfG einholen konkrete Normenkontrolle. Im Gegensatz zur konkreten Normenkontrolle nach Art. Sie dient einzig und allein dem Ziel, die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Norm zu klären. Man spricht daher von einem objektiven Verfahren zum Schutz der Rechtsordnung. BVerfGE 1, , Die Prüfungsvoraussetzungen der abstrakten Normenkontrolle sind in Art. BVerfGG geregelt. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts , Art. Antragsberechtigung, Art. Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages. Antragsgegenstand, Art. Antragsgrund, Art. Aus der objektiven Natur der abstrakten Normenkontrolle folgt, dass es in diesem Verfahren keinen Antragsgegner, keine Antragsbefugnis und keine Antragsfristen gibt. abstrakte normenkontrolle was ist das

Abstrakte Normenkontrolle: Grundlagen und Bedeutung

Das Bundesverfassungsgericht prüft dies umfassend und ist nicht auf die Rügen des Antragstellers beschränkt. Meist hält der Antragsteller die Rechtsnorm für verfassungswidrig und beantragt beim Bundesverfassungsgericht, sie für nichtig erklären zu lassen. Es ist aber auch möglich, dass der Antragsteller eine Rechtsnorm für gültig hält, nachdem sie eine andere staatliche Stelle wegen Verfassungswidrigkeit oder Unvereinbarkeit mit sonstigem Bundesrecht nicht angewendet hat sog. Das Bundesverfassungsgericht prüft auch die Einhaltung der Kompetenzverteilung im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung Art. Antragsberechtigt sind der Bundesrat, eine Landesregierung oder die Volksvertretung eines Landes. Als Prüfungsgegenstand kommen hier nur förmliche Bundesgesetze in Betracht. Auch dieser Antrag ist nicht fristgebunden. Wenn der Antrag unbegründet ist, wird die Rechtsnorm mit dem Grundgesetz bzw. Ist der Antrag begründet, erklärt das Bundesverfassungsgericht die betroffene Rechtsnorm für nichtig oder unvereinbar mit dem Grundgesetz.

Abstrakte Normenkontrolle: Rechtliche Rahmenbedingungen Normenkontrolle ist die gerichtliche Prüfung der Vereinbarkeit eines Rechtssatzes mit dem Grundgesetz. Nur das BVerfG darf feststellen, dass ein Gesetz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.
Abstrakte Normenkontrolle: Funktionsweise und Ziele Startseite Verfahren Wichtige Verfahrensarten Abstrakte Normenkontrolle. Die abstrakte Normenkontrolle steht einem begrenzten Kreis von Antragstellern offen.

Abstrakte Normenkontrolle: Rechtliche Rahmenbedingungen

Lexikon, zuletzt bearbeitet am: Bei der abstrakten Normenkontrolle handelt es sich um eine Verfahrensart, welche im Verfassungsprozessrecht angewendet werden kann. Hierbei wird geprüft, ob eine Rechtsnorm mit höherrangigem Recht vereinbart werden kann, ohne dass es zu einer Verletzung von subjektiven Rechten kommt. Die abstrakte Normenkontrolle soll, ohne dass sie sich auf einen bestimmten Rechtsstreit bezieht, die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz garantieren. Dadurch unterscheidet sie sich von der konkreten Normenkontrolle, bei der das Gericht in einem bestimmten Fall Normen nicht anwenden darf, wenn sie diese für verfassungswidrig hält. Dabei wird es auf folgende Fragen hin geprüft:. In der Praxis kommt es nicht oft vor, dass Verfahren bezüglich der abstrakten Normenkontrolle eingereicht werden. Auch befassen sich derartige Verfahren nicht mit Kleinigkeiten, sondern mit bedeutsamen Themen, wie beispielsweise dem Schwangerschaftsabbruch oder dem Lebenspartnergesetz. Stellt sich nach Überprüfung heraus, dass der Antrag begründet ist, so wird die betreffende Rechtsnorm seitens des Bundesverfassungsgerichts für nichtig beziehungsweise für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Abstrakte Normenkontrolle: Funktionsweise und Ziele

Eine vorbeugende Normenkontrolle ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen soweit nur noch die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten fehlt. Ansonsten hat das Bundesverfassungsgericht die angegriffene Norm unter sämtlichen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen. Bedingung hierfür ist aber, dass die Norm bereits in Kraft getreten oder zumindest verkündet worden ist. Nach Art. Hiernach muss der Antragssteller die Norm für nichtig halten. Im Übrigen kann einfaches Gesetzesrecht nicht ein nach der Verfassung bestehendes Antragsrecht einschränken, sodass Art. Über die Antragsbefugnis hinaus verlangt das Bundesverfassungsgericht auch ein Klarstellungsinteresse seitens des Antragsstellers. Dies ist sehr weit gefasst und wird meist nur dann verneint, wenn eine Norm bereits als nichtig erklärt wurde und somit keine Rechtswirkung mehr entfalten kann. Eine Frist indes gibt es nicht. Hier ist vornehmlich der qualifizierte Gesetzesvorbehalt zu prüfen.