Ab welchem zeitpunkt findet bei einer scheidung der zugewinnausgleich statt
Geschätzte Lesezeit: 14 Minuten. Neben den Wahlgüterständen der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung gibt es im deutschen Recht noch einen dritten gesetzlichen Güterstand : die Zugewinngemeinschaft. Doch was macht die Zugewinngemeinschaft aus? Und was geschieht beim sogenannten Zugewinnausgleich bei Scheidung der Ehe? Ein Anspruch auf Zugewinnausgleich ergibt sich nur im Falle der Auflösung einer Zugewinngemeinschaft durch Scheidung, Tod oder Wechsel des Güterstandes. Zur Feststellung vom jeweiligen Zugewinn werden das Anfangs- und das Endvermögen des Ehegatten einander gegenübergestellt, die Differenz beschreibt den Zugewinn. Unsere Grafik verdeutlicht die Berechnung. Auch ein Ehevertrag ist möglich. Beim Zugewinnausgleich handelt es sich um die Vermögensteilung der während der Ehezeit erwirtschafteten Gewinne zwischen den beiden Ehegatten. Dabei werden Anfangs- und Endvermögen eines jeden Ehegatten ermittelt, die Differenz ergibt den jeweiligen Zugewinn. In dem gegebenen Beispiel in der folgenden Grafik ist beim Zugewinnausgleich bei einem der Ehegatten ein negatives Anfangsvermögen angenommen — er startete also mit Schulden in die Ehe.
Zugewinnausgleich bei Scheidung: Ab welchem Zeitpunkt?
Häufig ist es hier so, dass ein Ehepartner während der Ehezeit einen höheren Vermögenszuwachs zu verzeichnen hat als der andere. Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann nun der Ehegatte , der weniger Vermögenszuwachs hatte, vom anderen Ausgleich verlangen. Sein Anspruch beläuft sich auf die Hälfte dessen, was der andere Mehr an Vermögenszuwachs hatte. In aller Regel vermehren beide Ehepartner oder zumindest einer von beiden das Vermögen während der Ehezeit. Zum Vermögen können etwa Wertpapiere, Versicherungen, Bankguthaben , unter Umständen aber auch Immobilien und Grundstücke sowie Firmen zählen. Auch, wenn während der Ehezeit Schulden getilgt werden, kann es sich dabei um einen Vermögenszuwachs handeln. Als Zugewinn wird die Differenz bezeichnet, die sich aus dem Endvermögen eines Partners bei Beendigung der Ehe und seinem Anfangsvermögen bei der Heirat ergibt. Für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft geht der Gesetzgeber davon aus, dass beide Ehepartner je zur Hälfte am Vermögenszuwachs teilhaben sollen.
| Zeitpunkt des Zugewinnausgleichs in Scheidungsfällen | Wenn es zu einer Scheidung kommt, herrscht bei den betroffenen Ehepartner in der Regel Unklarheit über die mit der Scheidung verbundenen Konsequenzen. Das betrifft unter anderem das Thema Zugewinnausgleich. |
| Scheidung und Zugewinnausgleich: Wann beginnt der Anspruch? | Der Zugewinn ist dabei der Vermögenszuwachs, der während der Ehezeit eingetreten ist. Während einer Ehe verändert sich die vermögensrechtliche Situation von Eheleuten ständig, weil sie laufend mehr Vermögen erwirtschaften oder Vermögen verlieren. |
Zeitpunkt des Zugewinnausgleichs in Scheidungsfällen
Der Zugewinnausgleich ist der Ausgleich zwischen den Vermögen der Ehepartner im Falle einer Scheidung. Ihm liegt die Annahme zugrunde, dass beide Ehepartner während der Ehe dazu beitragen, Vermögen zu erwirtschaften und deshalb auch bei der Scheidung zu gleichen Teilen von diesem sogenannten Zugewinn profitieren sollen. Der Zugewinnausgleich kommt überhaupt nur in Frage, wenn in der Ehe der Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht. Das ist immer dann der Fall, wenn die Ehegatten nicht in einem Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben. Auch eine sog. Im Ehevertrag wird dann bestimmt, dass grundsätzlich der gesetzliche Güterstand gilt, einzelne Gegenstände aber nicht berücksichtigt werden z. Der Zugewinnausgleich wird erst im Zuge der Scheidung durchgeführt. Während der vorgelagerten Trennungsphase spielt er noch keine Rolle. Als Grundlage der Berechnung wird bei jedem der Beteiligten das Anfangs- mit dem Endvermögen verglichen. Deshalb ist das Anfangs- und Endvermögen sowie der Zugewinn für jeden der beiden Eheleute separat zu ermitteln.
Scheidung und Zugewinnausgleich: Wann beginnt der Anspruch?
Eine Ehe ohne Güterstand ist nicht möglich. Das Familienrecht kennt noch drei weitere Güterstände: die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und den deutsch-französischen Güterstand. Diese drei Güterstände müssen zwingend vertraglich vereinbart werden. Die Zugewinngemeinschaft beginnt mit der Heirat und endet durch rechtskräftiges Scheidungsurteil oder rechtskräftigen Scheidungsbeschluss bzw. Auch mit dem Tod eines Ehepartners endet die Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft kann zudem durch eine vertragliche Aufhebung in einem notariellen Ehevertrag bzw. Generell kann man sagen, dass geschiedene oder verwitwete Ehegatten nicht mehr in einer Zugewinngemeinschaft leben. Das Vorhandensein einer Zugewinngemeinschaft wird von den meisten Ehegatten bei der Heirat es sei denn, sie sind anwaltlich beraten worden oder im Laufe einer intakten Ehe nicht bemerkt. Das Standesamt verliert in der Regel kein Wort über einen Güterstand oder die Zugewinngemeinschaft. Im Gegenteil: bei einer Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögensmassen der Eheleute auch während der Ehe weiterhin getrennt.