Abrechnung apotheken krankenkassen


Kompakte Informationen zur Arzneimittelrichtlinie, zu zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln sowie zu häufig gestellten Fragen zum Thema Arzneimittel. Zwischen dem Verband der Ersatzkassen e. Informationen über bundes- und länderspezifische Dokumente, Internetseiten sowie Informationsangebote zur Masernschutzimpfung siehe Masernschutzgesetz finden Sie auf den Seiten der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen NaLi :. Wenn Sie für den elektronischen Datenaustausch von Apotheken-Abrechnungsdaten für die Ersatzkassen zugelassen werden wollen, setzen Sie sich bitte mit dem vdek in Verbindung. Abrechnungsdaten für den maschinellen Datenaustausch zwischen Ersatzkassen und Leistungserbringern werden an die von den Ersatzkassen benannten Daten- und Belegannahmestellen gesandt. Die aktuellen Daten- und Belegannahmestellen der Ersatzkassen sind in der sog. Kostenträgerdatei verzeichnet. Die aktuelle vdek-Kostenträgerdatei für Apotheken finden Sie auf der GKV-SV-Seite. Seit April hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Aufgabe, Arzneimittel zu bestimmen, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel in der Apotheke ausgeschlossen ist sog. abrechnung apotheken krankenkassen

Abrechnung von Arzneimitteln mit Krankenkassen

Dieser muss zusammen mit dem Rezept eingereicht werden, insbesondere im Zusammenhang mit einer Dauerverordnung. Er regelt die maschinenlesbare Übertragung der Pharmazentralnummer auf das Rezept sowie die Weiterleitung der Rezepte und der Abrechnungsdaten an die Krankenkassen. Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen Verträgen auf Bundes- bzw. Arzneilieferverträge auf Bundesebene werden zwischen dem Deutschen Apothekerverband und den Vertretern der Kostenträger geschlossen. Auf Landesebene existieren Arzneilieferverträge mit den Regionalkassen. Zu den Regionalkassen zählen die Ortskrankenkassen AOK , die Betriebskrankenkassen BKK , die Landwirtschaftlichen Krankenkassen LKK , die Innungskrankenkassen IKK und die Knappschaft. Vertragspartner dieser Kostenträger sind die jeweiligen Landesapothekerverbände. Die Arzneilieferverträge regeln die grundlegenden Bestimmungen über die Belieferung und Abrechnung der Rezepte. Im Einzelnen geht es um die Lieferungsberechtigung, um Einzelheiten der Abgabe, um die Preisberechnung und um abrechnungstechnische Fragen wie z.

Die Rolle der Apotheken bei der Krankenkassenabrechnung Kompakte Informationen zur Arzneimittelrichtlinie, zu zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln sowie zu häufig gestellten Fragen zum Thema Arzneimittel. Zwischen dem Verband der Ersatzkassen e.
Verfahren und Regeln der Abrechnung zwischen Apotheken und Krankenkassen That's OK! All the content on the site is still viewable, but keep in mind most of the interactive features won't work.
Optimierung der Abrechnungsprozesse in Apotheken und Krankenkassen Eine vielfältige Apothekenlandschaft sichert in Deutschland die Zubereitung und Ausgabe von Arzneimitteln an die gesetzlich Versicherten. Durch gesetzliche Regelungen und Verträge der GKV mit den Apotheken ist u.

Die Rolle der Apotheken bei der Krankenkassenabrechnung

Eine vielfältige Apothekenlandschaft sichert in Deutschland die Zubereitung und Ausgabe von Arzneimitteln an die gesetzlich Versicherten. Durch gesetzliche Regelungen und Verträge der GKV mit den Apotheken ist u. Apotheken erhalten derzeit pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittels:. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten pro abgegebener, verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittelpackung einen Rabatt Apothekenabschlag , der mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Versorgungsstärkungsgesetz auf 1,77 Euro inkl. Umsatzsteuer gesetzlich festgeschrieben wurde. Dies entspricht in etwa einem Betrag i. Abweichend davon beträgt der Abschlag durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz GKV-FinStab-Gesetz befristet im Zeitraum vom 1. Februar bis zum Januar 2 Euro je Arzneimittel 1,68 Euro ohne Umsatzsteuer. Wie auch in anderen Bereichen üblich, bekommen die wichtigsten Kunden einen Preisnachlass. Den Apothekenabschlag erhalten die Krankenkassen von den Apotheken unter der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzung, dass sie die Apothekenrechnung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung bezahlen.

Verfahren und Regeln der Abrechnung zwischen Apotheken und Krankenkassen

Damit durch Zuzahlungen niemand überfordert wird, gibt es die Belastungsgrenze: Sie liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent. Ist die Belastungsgrenze im laufenden Jahr bereits erreicht, bescheinigt das die Krankenkasse auf Antrag. Die Versicherten sind dann für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreit. In unserem Artikel Belastungsgrenze erfahren Sie mehr darüber. Patientinnen und Patienten, die an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden und zur Behandlung nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigen, können diese Medikamente auf Kosten der Krankenkasse erhalten, sofern diese Arzneimittel nach medizinischen Gesichtspunkten Therapiestandard sind. Es gibt Medikamente, für die auch erwachsene Patientinnen und Patienten gar nichts mehr zuzahlen müssen. Diese Zuzahlungsbefreiung soll ein Anreiz für Patientinnen und Patienten sein, sich für ein vergleichsweise günstiges Medikament zu entscheiden bzw. Denn in Deutschland gibt es viele Arzneimittel mit vergleichbarer Wirkung und Qualität und zum Teil auch identischer Zusammensetzung, deren Preise aber sehr unterschiedlich sind.