Generell ist bei der Abtretung von Lebensversicherungen deren Rückkaufswert maßgeblich, da der Kreditgeber hier die Sicherheit hat, diesen in jedem Fall.
Insgesamt müssen neun Klausuren als Aufsichtsarbeiten im Zweiten Staatsexamen in Bayern verfasst werden. Die Klausuren unterteilen sich in: 4 Aufsichtsarbeiten.