Abfindung gmbh anteile
Was wäre wenn sich Ihr Geschäftspartner aus der GmbH zurück ziehen möchte? Welcher Preis ist zu zahlen? Wovon wird die Abfindung bezahlt? Wer bekommt die Geschäftsanteile? Mussten Sie sich als Unternehmer schon einmal diese Fragen stellen? Natürlich sind das sehr belastende Fragen, denn sie resultieren aus einer sehr unangenehmen Situation: Meist ist eine Unstimmigkeit oder sogar ein Streit zwischen den Geschäftspartnern vorausgegangen. Gründe für einen möglichen Austritt eines Geschäftspartners aus der GmbH sind oft unterschiedliche Vorstellungen über. Hier in diesem Blogbeitrag habe ich für Sie leicht verständlich zusammengefasst, was Sie als Unternehmer für den Ernstfall über Abfindung, Geschäftsanteile, Gesellschaftsvertrag, Unternehmenswertermittlung und Co. Im Idealfall ist die Höhe der Abfindung bei Ausscheiden eines Gesellschafters einer GmbH — und auch die Form der Unternehmensbewertung — von Anfang an im Gesellschaftsvertrag geregelt. Im schlechtesten Fall gibt es keine entsprechende Klausel im Gesellschaftsvertrag oder nur eine unzulässige Regelung über den Wert der einzelnen Anteile.
Abfindung von GmbH-Anteilen: Rechtliche Grundlagen
Einleitung 2. Die Rechtslage 2. Objektive Darstellung der Rechtslage 2. Rechtliche Würdigung 3. Gestaltungsmöglichkeiten zur Abfindung: Praxis und rechtliche Grenzen 3. Abweichende Regelung zur Höhe der Abfindung 3. Abfindung: Abweichende Regelung des Verfahrens der Unternehmensbewertung 3. Abweichende Fälligkeitsklausel und Zahlungsmodalitäten bei einer Abfindung 3. Einleitung In nahezu jedem Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH sind Konstellationen geregelt, wie zum Beispiel die Einziehung von Gesellschaftsanteilen, der Tod eines Gesellschafters, die Kündigung eines Gesellschafters etc. Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:. Sofern im Gesellschaftsvertrag der GmbH nicht anderweitig festgehalten, hat der ausscheidende Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft einen Anspruch auf Abfindung in Höhe des vollen wirtschaftlichen Werts seiner Beteiligung am Unternehmen. Was diese Rechtslage in der Praxis für Auswirkungen auf das Unternehmen haben kann, soll folgendes Beispiel verdeutlichen:.
| Optimale Vermarktung von GmbH-Anteilen: Strategien und Tipps | Die Zwangseinziehung wird in den wenigsten Fällen ohne Gegenwehr des betroffenen Gesellschafters von statten gehen. Das beginnt bereits bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags. |
| Steuerliche Aspekte bei der Abfindung von GmbH-Anteilen | Was wäre wenn sich Ihr Geschäftspartner aus der GmbH zurück ziehen möchte? Welcher Preis ist zu zahlen? |
| Vertragsgestaltung für die Übertragung von GmbH-Anteilen | Sie befinden sich hier Home Recht und Steuern Auftreten im Geschäftsverkehr Unternehmensführung Abfindungsklauseln für GmbHs Nr. Abfindungsklauseln für GmbHs Scheidet ein Gesellschafter - aus welchen Gründen auch immer - aus einer GmbH aus, steht ihm ein Anspruch auf Abfindung zu. |
Optimale Vermarktung von GmbH-Anteilen: Strategien und Tipps
Sie befinden sich hier Home Recht und Steuern Auftreten im Geschäftsverkehr Unternehmensführung Abfindungsklauseln für GmbHs Nr. Abfindungsklauseln für GmbHs Scheidet ein Gesellschafter - aus welchen Gründen auch immer - aus einer GmbH aus, steht ihm ein Anspruch auf Abfindung zu. Da das GmbH-Gesetz keine Abfindungsregelungen enthält, greift die herrschende Meinung auf die Bestimmungen des Grundtypus des Gesellschaftsrechts, nämlich die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts, zurück. Nach Paragraph Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs analog besteht ein Anspruch auf den Anteil so wie wenn die Gesellschaft aufgelöst worden wäre. Wie hoch die Abfindung ist, bestimmt letztlich die Rechtsprechung. Zunächst ist zu unterscheiden, ob es dazu Regelungen in der Satzung gibt oder eben nicht. In der Satzung ist nichts geregelt Es bestehen Regelungen in der Satzung Buchwertklauseln Ertragswertklauseln Substanzwertklauseln Nominalwertklauseln Hinweis. In der Satzung ist nichts geregelt Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Abfindungsregelungen, steht dem scheidenden Gesellschafter der anteilige Verkehrswert zu.
Steuerliche Aspekte bei der Abfindung von GmbH-Anteilen
Dem Gesellschafter, dessen Geschäftsanteil eingezogen wird, steht bei der Zwangseinziehung stets eine Abfindung zu, die von der Gesellschaft zu zahlen ist. Enthält der Gesellschaftsvertrag keine besondere Regelung, steht dem ausscheidenden Gesellschafter eine Abfindung in Höhe des vollen wirtschaftlichen Wertes seines Geschäftsanteils zu. Wie dieser Wert zu bestimmen ist, lässt das Gesetz offen. Die Praxis nutzt unterschiedliche Bewertungsmethoden, etwa das Ertragswert-, das Substanzwert- oder das Discounted Cashflow-Verfahren. Eine klare Rechtsprechung zur Bewertungsmethode gibt es nicht. Es liegt auf der Hand, dass die unterschiedlichen Bewertungsmethoden zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Um im Vorfeld Gewissheit über die Höhe der Abfindung zu schaffen und Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich eine ausdifferenzierte Regelung im Gesellschaftsvertrag : zur Bewertungsmethode, zur Fälligkeit, zu den Zahlungsbedingungen Ratenzahlung und zu einer etwaigen Verzinsung. Die Abfindung lässt sich auch der Höhe nach in gewissem Umfang beschränken.